shadow
Nachtsheim.info > Allgemein > Maibaumstellen nicht erlaubt

Maibaumstellen nicht erlaubt

Das Stellen des Maibaums ist in unseren Orten eine beliebte Tradition.
Meist übernehmen die Junggesellenvereine diese Aufgabe und verbinden das Maibaumstellen mit einem Umtrunk.
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.04.2020 stellt in § 3 noch einmal ausdrücklich klar, dass die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt ist.
Von dieser Regelung betroffen ist auch das Maibaumstellen.
Heißen wir den Monat Mai in diesem Jahr ausnahmsweise ohne Maibaum willkommen und erfreuen uns an den Farben und am Duft des Frühlings.

Ihr Alfred Schomisch, Bürgermeister

AUSWAHLMENU