Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2022 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Nachtsheim hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge — 842.495,79 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen — 879.497,54 €
Jahresfehlbetrag — 37.001,75 €
Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen — 829.951,68 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen — 825.817,55 €
Veränderungen des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr — 4.134,13 €
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Nachtsheim hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 von 3.290.721,38 € um 37.001,75 € auf 3.253.719,63 € reduziert.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
a) dem Ortsbürgermeister Martin Schmitt sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,
b) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,
einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 31.07.2023 bis 09.08.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Ortsgemeinde Nachtsheim
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister