In der jüngeren Zeit häufen sich die Beschwerden über Bewuchs auf privaten Grundstücken, der in die Gehwege und Straßen hineinragt.
Hierdurch wird unter anderem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet. Im Interesse aller Mitbürger und Verkehrsteilnehmer sollten Grundstückseigentümer daher dafür Sorge tragen, dass über Fahrbahnen und Bürgersteigen stets ein ausreichendes Lichtraumprofil vorhanden ist.
Für ein ausreichendes Lichtraumprofil muss Bewuchs über Gehwegen, von der Grundstücksgrenze senkrecht nach oben, mindestens 2,50 bis 3 Meter in die Höhe entfernt werden. Im Bereich von Straßen dürfen bis in eine Höhe von mindestens 4,50 bis 5 Meter Äste und Zweige nicht in den Verkehrsraum ragen.
Damit es nicht zu Schäden an überstehenden Aufbauten und Spiegeln von Fahrzeugen kommt, muss dieses freie Lichtraumprofil unbedingt bis 50 Zentimeter hinter dem Fahrbahnrand hergestellt werden. Sichtbehindernder Bewuchs im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen oder Bewuchs, der Verkehrszeichen verdeckt, muss regelmäßig zurückgeschnitten werden. Ich bitte auch zu prüfen, ob die Ausleuchtung durch die Straßenlampen nicht durch überstehende Hecken o.ä. herabgesetzt wird.