Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2018 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Nachtsheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2018 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge
684.388,44 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen
668.462,09 €
Jahresüberschuss
15.926,35 €
Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen
647.139,08 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen
574.196,90 €
Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr
72.942,18 €
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Nachtsheim hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 von 3.336.966,97 € um 15.926,35 € auf 3.352.893,32 € erhöht.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
a.dem Ortsbürgermeister Thomas Göbel sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,
b.dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,
einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 27.05.2019 bis 06.06.2019 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.
Ortsgemeinde Nachtsheim
Göbel, Ortsbürgermeister