Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2020 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Nachtsheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Nachtsheim zum 31.12.2020 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge 632.719,60 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 732.465,56 €
Jahresfehlbetrag 99.745,96 €
Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen 939.443,80 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen 937.011,65 €
Veränderungen des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 2.432,15 €
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Nachtsheim hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 von 3.393.250,45 € um 99.745,96 € auf 3.293.504,49 € reduziert.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
a) dem Ortsbürgermeister Martin Schmitt sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,
b) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,
einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 12.07.2021 bis 21.07.2021 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.
Ortsgemeinde Nachtsheim
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister