Historisches

Die Geschichte Nachtsheims

Die Geschichte von Nachtsheim beginnt vor mehr als 1000 Jahren.

Bereits zur Zeit des Erzbischofes Hetti (814-847) verfügte Nachtsheim über eine Pfarrkirche. Als Folge der hochmittelalterlichen Rodungsperiode der Waldgebiete westlich von Mayen entstanden im Rahmen der Besiedlung Dörfer, der neue Lebensraum füllte sich mit Menschen.
In diesem Raum entstand zwischen Elz und der Hohen Acht als erste Pfarrei Nachtsheim.
Die sogenannte Pfarrtermination des Trierer Erzbischofs Ruotbert (931-956) für die Kirche von Nachtsheim gilt als frühester, schriftlicher Beleg für die Besiedlung dieses Raumes.

Die Urkunde wurde zunächst fälschlicherweise auf die Zeit um 950 n.Chr. datiert. Als Fälschung entlarvt wird sie von der Forschung als Dokument des ausgehenden 11. Jahrhunderts anerkannt. Aus dieser Urkunde geht hervor, das die Kirche in Welcherath der Stephanskirche in Nachtsheim unterstellt wurde.

Deren Pfarrsprengel sei bereits von Ruotberts Vorgänger, dem oben bereits erwähnten Erzbischof Hetti, abgegrenzt worden. Die Nutzung des Nachtsheimer Pfarrsprengels wurde den Brüdern des Münstermaifelder Stiftes überlassen. Der Nachtsheimer Pfarrsprengel ( = das territorial begrenzte Gebiet einer Pfarrei oder Gemeinde in den christlichen Kirchen ) umfasste folgenden, sich an natürlichen Grenzen ( Wasserläufen, Wege, Straßen, Bergen ) orientierenden Bereich: den Karbach bis zur Mündung in die Elz den Elzbach aufwärts bis zum Hochkelberg vom Hochkelberg zur Nürburg über die Hohe Acht entlang des Achterbachs bis zur Nitz durch die Wälder von dort nach Hirten bis zur Quelle des Karbaches.

Für diesen Bereich bleibt Nachtsheim die ” Mutterkirche”, auch bei weiteren Kirchengründungen in diesem Bereich erhalten die neuen Kirchen den Status einer Filialkirche. Im 12. Jahrhundert bilden sich die Pfarrbezirke Weiler und Wanderath, zwar mit eigenen Geistlichen, aber noch abhängig von Nachtsheim. Die Ablösung von Nachtsheim geht langsam und schrittweise. Die erben der Grafschaft Virneburg, die evangelischen Grafen von Wertheim, wollen im 16. und 17. Jahrhundert in Weiler und Wanderath die Reformation einführen und betrachten daher beide Pfarreien als selbstständig. Der Erzbischof von Trier will das natürlich verhindern und stärkt die Superiorität von Nachtsheim, das damals zum katholischen Kurtrierer Oberamt Mayen gehörte.

Erst die Statuten des großen Landkapitels (Dekanat) Ochtendung im Jahre 1655 nennen Welcherath, Weiler und Wanderath selbstständige Pfarreien. In Welcherath behält der Pastor von Nachtsheim bis 1800 das recht der Präsentation, d.h. er bestimmt den Pastor, den der Bischof in Welcherath einsetzt. Um 1800 annektiert Frankreich das linke Rheinufer und ordnet die Bistumsgrenzen neu. Nachtsheim kommt zum neugeschaffenen Bistum Aachen, bei dieser Umorganisation wird auch Boos selbständig.

1824 kommt Nachtsheim wieder zum neuen Bistum Trier, es ist seitdem im Dekanat Mayen. Ein weiterer Hinweis auf die sehr frühe Besiedlung und Ortsgründung von Nachtsheim ist die Schreibweise -heim am Ende des Ortsnamens. Ein weiterer Hinweis für eine sehr frühe Kirchengründung ist das St. Stephanus – Patronat der Pfarrei Nachtsheim.