Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmung eines Wirtschaftsweges
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses
Der Ortsgemeinderat Nachtsheim hat in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 beschlossen, ein Satzungsverfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmung von Teilbereichen der im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Wirtschaftswege Gemarkung Nachtsheim Flur 8, Nr. 95/1 und 94 sowie Flur 7, Nr. 23 gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz durchzuführen.
Es ist vorgesehen die Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg und die sich daraus ergebenden Nutzungsrechte aufzuheben.
Die von dem beabsichtigten Satzungsbeschluss betroffenen Wege sind in dem nachfolgenden Lageplanausschnitt farblich markiert.
Der Satzungsentwurf liegt in der Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.11.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel. 56727 Mayen, Kelberger Straße 26, Zimmer 47, während den Dienststunden (montags – donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.vordereifel.de – Verwaltung und Rathaus – Offenlage/Downloads – Aufhebung von Wirtschaftswegen – Ortsgemeinde Nachtsheim eingesehen werden
Grundsätzlich ist erwünscht, dass Stellungnahmen schriftlich (Verbandsgemeinde Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen) oder per Email an: j.gaeb@vordereifel.de eingereicht werden. Persönliche Vorsprache ist möglich, wir empfehlen aber vorherige Terminvereinbarung. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter, Herrn Gäb, unter 02651/8009-36 in Verbindung.
Nachtsheim, den 13.10.2023
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister