Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Nachtsheim
Der Ortsgemeinderat Nachtsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen entsprechend § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in seiner jeweils gültigen Fassung, als öffentliche Straßen förmlich zu widmen.
lfde.Nr. Straße Parzellenbezeichnung
1 Alleestraße Flur 8, Parz.-Nrn. 10/2 u. 66/2, Flur 9, Parz.Nr. 73/5
2 Am Rollenbusch Flur 9, Parz.-Nr. 23
3 Am Streite Flur 7, Parz.-Nr. 16/4 und Flur 10, Parz.-Nr. 66/13
4 Blumenweg Flur 9, Parz.-Nr. 82
5 Buchenweg Flur 10, Parz.-Nr. 67/28
6 Eichenweg Flur 10, Parz.-Nr. 67/26
7 Finkenweg Flur 8, Parz.-Nr. 30/2
8 Gartenstraße Flur 9, Parz.-Nr. 171
9 Hahnengasse Flur 8, Parz.-Nr. 130
10 Höhenstraße Flur 8, Parz.-Nr. 66/1 tlw.
11 Lerchenweg Flur 8, Parz.-Nr. 41/2
12 Linder Weg, Teilstück Flur 10, Parz.-Nr. 34/6
13 Ringstraße Flur 8, Parz.-Nr. 119/1 und Flur 9, Parz.-Nrn. 73/6 und 151
14 Schulstraße Flur 8, Parz.-Nrn. 66/3 und 136/1
15 Tannenweg Flur 7, Parz.-Nr. 16/17
16 Waldstraße Flur 9, Parz.-Nr. 24 und Flur 10, Parz.-Nr. 69/11
Durch diese Widmungen erhalten diese Gemeindestraßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.
Der Gebrauch dieser Straßen ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die gewidmeten Straßen sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen (§ 3 Nr. 3a LStrG). Träger der Straßenbaulast für diese Straßen ist nach §§ 14 LStrG die Ortsgemeinde Nachtsheim.
Die Verkehrsflächen dieser gewidmeten Gemeindestraßen sind in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.
Dieser kann während den Dienststunden
montags bis donnerstags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Widmungen vollziehen sich mit dieser Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an
vg-vordereifel@vpsko.rlp erhoben werden.
Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind.
“Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist.”
Mayen, den 07.04.2022
Alfred Schomisch,
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel , Bürgermeister
(Siegel)