Die Ortsgemeinde Nachtsheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern folgende Gegenstände zum Kauf an:
- Die zweisitzige Schaukel auf dem Kinderspielplatz. Mindestgebot: 50 Euro. Der Sachverständige hat bei der letzten Prüfung der Schaukel beginnende Faulstellen am Holz identifiziert, die bei der nächsten Prüfung ggf. zum Prüfergebnis „geringfügige Mängel“ führen könnten. Die Ortsgemeinde wird eine neue Schaukel installieren.
- Eine Zapfanlage mit Durchflusskühler. Mindestgebot 50 Euro. Die Getränketheke in der Gemeindehalle wird modernisiert. Die alte Zapfanlage wird nicht in die neue Theke integriert. Unterlagen über die Zapfanlage liegen nicht vor.
Bei beiden Verkaufsgegenständen erfolgt der Verkauf gegen Höchstgebot. Eine Mithilfe beim Ausbau der Gegenstände wird vom Höchstbietenden erwartet. Die Ortsgemeinde ist beim Transport der Schaukel behilflich. Angebote werden in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung des Namens und dem Zusatz „Angebot Versteigerung“ bis zum 01.05.2025 an die Ortsgemeinde erbeten.
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister