Kein Wechselunterricht und Regelbetrieb an Einrichtungen in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz des RKI für den Landkreis Mayen-Koblenz am heutigen Montag, 3. Mai, den fünften Werktag in Folge unter der maßgeblichen Notbremse-Grenze von 165 liegt, öffnen die Schulen und Kindertagesstätten in den Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz, Rhein-Mosel, Vallendar und Vordereifel ab Mittwoch, 5. Mai, wieder für den Wechselunterricht und Regelbetrieb. Bereits am vergangenen Freitag war beschlossen worden, dass die strengeren Regelungen für die Städte Andernach, Bendorf und Mayen sowie die Verbandsgemeinde Weißenthurm bis zum 12. Mai aufrechterhalten werden. In den dortigen Schulen ist bis dahin kein Präsenzunterricht und in den Kitas nur ein Notbetrieb möglich. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Infektionslage vor Ort, gerade auch in den jüngeren Altersgruppen, gewesen.
Durch die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt § 28 b Abs. 3 Satz 3 des Bundesinfektionsgesetzes ab Mittwoch, 5. Mai nicht mehr und somit findet § 28 b Absatz 3 Satz 2 Anwendung.