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Satzung

Satzung der Ortsgemeinde Nachtsheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 30.08.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.08.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Nachtsheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbe-steuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Nachtsheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.für die Grundsteuer 
 a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf345 v. H.
 b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf465 v. H.
2.für die Gewerbesteuer auf400 v. H.
 der Steuermessbeträge. 

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

56729 Nachtsheim, den 30.08.2024
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister
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