Lehrmittelfreiheit 2020/2021 Artikel vom: 12. März 2020 Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 Die Anträge auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2020/2021 können noch bis zum 16.03.2020 beim Schulträger eingereicht werden. Ähnliche Beiträge