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Informationen zur Wasserhärte

Der Wasserversorgungs-Zweckverband informiert über die Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
 (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
 (entspricht 8,4 – 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
 (entspricht mehr als 14 °dH)

Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.

Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2025 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:

https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/

Landkreis Mayen-Koblenz

Verbandsgemeinde Vordereifel

Ortsgemeinde/Ortsteil    Härtebereich

Achtweich
Anschauweich
Arftweich
Baarweich
Bermelweich
Boosmittel
Ditscheidweich
Döttingenweich
Engelnweich
Eschbachweich
Ettringenweich
Fensterseifenweich
Freilingenweich
Hausten-Morswiesenweich
Herresbachweich
Hirtenweich
Kehrigweich
Kirchwaldweich
Kreuznickweich
Langenfeldweich
Langscheidweich
Lindweich
Luxemweich
Mimbachweich
Mittelbaarweich
Monrealweich
Monreal – Condweich
Münkmittel
Nachtsheimweich
Netterhöfeweich
Niederbaarweich
Niederelzweich
Niederwelschenbachweich
Oberbaarweich
Oberwelschenbachweich
Reudelsterzweich
Siebenbachweich
Virneburgweich
Wanderathweich
Weilerweich
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