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Informationen über die Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
1.Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
2.Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
3.Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.

Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2019 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:

https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/

Landkreis Mayen-Koblenz

Verbandsgemeinde Vordereifel

Härtebereich

Ortsgemeinde/Ortsteil

Acht weich

Anschau mittel

Arft weich

Baar weich

Bermel mittel

Boos mittel

Büchel weich

Ditscheid mittel

Döttingen weich

Engeln weich

Eschbach weich

Ettringen mittel

Fensterseifen mittel

Freilingen weich

Hausten-Morswiesen weich

Herresbach weich

Hirten weich

Kehrig weich

Kirchwald weich

Kreuznick weich

Langenfeld weich

Langscheid weich

Lind weich

Luxem mittel

Mimbach mittel

Mittelbaar weich

Monreal weich

Monreal – Cond weich

Münk mittel

Nachtsheim weich

Netterhöfe weich

Niederbaar weich

Niederelz mittel

Niederwelschenbach weich

Oberbaar weich

Oberwelschenbach weich

Reudelsterz weich

Siebenbach weich

Virneburg weich

Wanderath weich

Weiler weich

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