Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
1.Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
2.Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
3.Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.
Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2019 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:
https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/
Landkreis Mayen-Koblenz
Verbandsgemeinde Vordereifel
Härtebereich
Ortsgemeinde/Ortsteil
Acht weich
Anschau mittel
Arft weich
Baar weich
Bermel mittel
Boos mittel
Büchel weich
Ditscheid mittel
Döttingen weich
Engeln weich
Eschbach weich
Ettringen mittel
Fensterseifen mittel
Freilingen weich
Hausten-Morswiesen weich
Herresbach weich
Hirten weich
Kehrig weich
Kirchwald weich
Kreuznick weich
Langenfeld weich
Langscheid weich
Lind weich
Luxem mittel
Mimbach mittel
Mittelbaar weich
Monreal weich
Monreal – Cond weich
Münk mittel
Nachtsheim weich
Netterhöfe weich
Niederbaar weich
Niederelz mittel
Niederwelschenbach weich
Oberbaar weich
Oberwelschenbach weich
Reudelsterz weich
Siebenbach weich
Virneburg weich
Wanderath weich
Weiler weich