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Info Windkraftanlagen

Nachtsheimer Rat stimmt für vier Windkraftanlagen

Auch in der Eifel sollen bis zu 200 Meter hohe Räder entstehen –

Noch gibt es einige Hürden

Auch in der Vordereifel soll Energie aus Windkraft gewonnen werden. Der Nachtsheimer Gemeinderat hat jetzt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einstimmig einen Antrag auf Bau und Betrieb von Windenergieanlagen im Außenbereich in Nachtsheim verabschiedet. „Dem stehen keine objektiven Gründe entgegen“, erklärt Ortsbürgermeister Martin Schmitt gegenüber unserer Zeitung.

Ursprünglich war die Errichtung von zehn Windenergieanlagen in Luxem und in Nachtsheim beantragt worden. Nun sollen in jeder Gemarkung vier solcher Industrieanlagen errichtet werden. Die Flächen liegen innerhalb der Konzentrationsfläche, die durch den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vordereifel „Teilplanung Windenergie“ für die Windenergienutzung festgelegt wurde.

Besonders wichtig: Die gesamten Bauwerke inklusive der von den Rotorblättern überstrichenen Bereiche müssen innerhalb dieser Konzentrationsfläche errichtet werden. Das ist in Nachtsheim gemäß den vorgelegten Plänen der Fall, sagt Schmitt. Hierzu heißt es in der Sitzungsvorlage: „Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Behörde für die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nochmals darauf hinweisen, dass zu den im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereichen ein erweiterter Schutzabstand von insgesamt 1000 Metern als weiche Tabuzone festgelegt wurde.“

Zu Einzelgehöften, Splittersiedlungen und Sonderbauflächen für Wochenendhausgebiete beträgt der festgesetzte Mindestabstand 500 Meter. Ortsbürgermeister Schmitt geht daher davon aus, dass die Verbandsgemeindeverwaltung, vorbehaltlich der Entscheidung im Verbandsgemeinderat, dem Vorhaben eher nicht zustimmen wird.

Die mögliche Errichtung der Windräder berührt auch die Bevölkerung, wie Schmitt sagt: „Wir haben in der anschließenden Einwohnerfragestunde mit den zahlreich erschienenen Bürgern aus unserer Ortsgemeinde sachlich darüber diskutiert und sie dahingehend informiert, wie der Abstand zur Bebauung eingehalten wird.“

Bei Windkrafträdern mit einer Höhe von mehr als 200 Metern müsse der Abstand 1100 Meter gegenüber bebauten Siedlungsbereichen betragen. Bei einer Höhe von 199 Metern liege der Mindestabstand bei 1000 Metern. Schmitt ist es wichtig, den Bürgern die Tatsachen offen darzulegen: „Dann wird vielleicht anders über das Projekt gedacht. Es gab keine Schreierei und auch von den Nicht- Windkraftbefürwortern keinerlei Anfeindungen. Es war ein angenehmes Miteinander ohne vergiftete Stimmung.“ Auch wenn das gemeindliche Einvernehmen nun also erteilt wurde, heißt es nicht, dass die Windkrafträder in Kürze gebaut werden. Es müssen zunächst noch sehr viele „zielführende Gespräche mit zahlreichen weiteren beteiligten Trägern öffentlicher Belange geführt werden“, informiert Martin Schmitt.

Dieser Bericht hat seine Quelle in der Rheinzeitung, vom 30.10.2019 und wurde von Frau Elvira Bell verfasst.

 

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