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Im Gedenken an die Hexen

Im Gedenken an die Hexen, die verbrannt wurden

Auch in der Vordereifel wurden Frauen der Zauberei beschuldigt – Nachtsheim widmet ihnen eine Gedenkstätte

Mit spitzem Hut, krummer Nase und Warzen im Gesicht werden Hexen heutzutage in zahlreichen Büchern und Filmen dargestellt. Sie sind meist gruselig und boshaft, reiten auf Besen und können allerhand Zauberei.

Vor vielen Hunderten von Jahren glaubten die Menschen an Hexen: Sie bezichtigten unschuldige Frauen der Hexerei, verfolgten und töteten sie – auch in unserer Region. In Nachtsheim gedenkt man nun der Frauen, die verbrannt wurden. Hundert Meter von der Stelle, an der sie damals getötet wurden, hat man ihnen eine Gedenkstätte errichtet.

Der Nachtsheimer Josef Gerharz recherchiert zurzeit zum Thema Hexenverbrennungen, die in seiner Ortsgemeinde und auch anderen Gemeinden der Vordereifel stattgefunden haben. Bei seinen Recherchen ist er unter anderem auf das Heimatjahrbuch 1986 des Kreises Mayen-Koblenz gestoßen.
Ein Beitrag darin datiert die Hexenverbrennungen auf die Jahre 1593 und 1594. Ein Ereignis sticht besonders hervor: Im Jahr 1593 wurden einige Frauen aus Nachtsheim und Boos der Hexerei verdächtigt und nach Mayen ins Gefängnis gebracht.
Dort wurden sie so lange gefoltert, bis sie gestanden, Zauberei betrieben zu haben. Für den 31. August 1594 wurde ihre Hinrichtung angesetzt: Die Frauen wurden mit dem Wagen, begleitet von Mayener Schützen, in Mayen abgeholt und zum virneburgischen Galgenplatz gebracht. Dort hatten sich bereits viele Leute aus der Umgebung versammelt. Die Empörung der Menge soll groß gewesen sein, heißt es in dem Text, der auch auf der Internetseite der Gemeinde Boos nachzulesen ist.
Einige Männer sollen zur Axt gegriffen und den gerade erst neu aufgestellten Galgen in kleine Stücke zerschlagen und ins Feuer geworfen haben. In Boos und Lind erzähle man sich heute noch, dass bei der Verbrennung der Nachtsheimer und Booser Hexen ein Mädchen aus Boos fürchterlich geschrien habe, heißt es.

Die Unterlagen von Gerharz nennen auch Namen der Frauen, die durch Hexenverbrennungen umgekommen sind. Ein Verzeichnis des Koblenzer Gerichts vom 25. Februar 1593 umfasst 15 Personen – ob unter ihnen auch die vermeintlichen Hexen aus Nachtsheim und Boos sind, ist nicht klar. Laut den Hinrichtungsprotokollen ist in den Prozessakten nicht von Hexerei, sondern vielmehr von Zauberei und Zaubertänzen die Rede. Bei den Tänzen sollen die Hexen auf einem schwarzen Bock, einer schwarzen Ziege oder einem Hund mit Hörnern geritten sein.
Die Tänze sollen auf dem sogenannten Danzplatz stattgefunden haben, einem angeblichen Versammlungsort der Hexen, der sich meist auf einer Anhöhe befand. Die Tänze sollen vor allem während der Fastenzeit vonstattengegangen sein. Dann wurde getanzt, getrunken und – verboten in der Fastenzeit – Fleisch gegessen.

 

Quelle: Rheinzeitung vom 31.10.2019, verfasst von Jessica Pfeiffer .

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