Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2019 vom 15.03.2019
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 11.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 11.03.2019 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 616.680 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 737.820 €
Jahresfehlbetrag auf 121.140 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 552.360 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 628.470 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ./. 76.110 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 170.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 234.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ./. 63.750 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) 0 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 722.610 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 862.470 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf ./. 139.860 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 0 €
zusammen auf 0 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A 300 v.H.
– Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 25,00 Eur
– für den zweiten Hund 35,00 Eur
– für jeden weiteren Hund 50,00 Eur
– für jeden Kampfhund 500,00 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2016 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.335.875,65 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2017 mit 1.091,32 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2017 insg. 3.336.966,97 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2018 mit 90.110,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 voraussichtlich 3.246.856,97 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2019 mit 121.140,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 3.125.716,97 Eur.
Nachtsheim, den 15.03.2019
Göbel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.2019 bis 03.04.2019 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 54, öffentlich aus.
Nachtsheim, den 15.03.2019
Göbel, Ortsbürgermeister