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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vordereifel für das Haushaltsjahr 2021 vom 10.03.2021

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 09.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 10.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 11.764.270 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 11.636.220 €

Jahresüberschuss auf 128.050 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 11.447.570 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 11.154.100 €

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 293.470 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 729.290 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 1.518.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf – 789.210 €

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 789.210 €

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 152.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 636.810 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 12.966.070 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 12.825.000 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf 141.070 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 789.210 €

zusammen auf 789.210 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb “Abwasserwerk” 1.574.220 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb “Abwasserwerk” 5.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb “Abwasserwerk” 0 €

§ 6 Umlagen

1. Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 29,3 v.H. festgesetzt.

2. Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage werden für folgende Zwecke von den aufgeführten Ortsgemeinden nach den angegebenen Grundlagen Sonderumlagen (§ 26 Abs. 2 LFAG) erhoben:

Ergebnishaushalt:

· Für die Personal- und Sachkosten der Grundschulen Boos, Herresbach, Langenfeld, Monreal und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Schülerzahlen der Klassen 1-4 (Stichtag: 01.09.2020) von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos 134.560 €

2. Grundschule Herresbach 147.260 €

3. Grundschule Langenfeld 55.550 €

4. Grundschule Monreal 94.620 €

5. Grundschule Weiler 64.770 €

· Für die durch anderweitige Einnahmen nicht gedeckten Personal- und Sachkosten für die Kindertagesstätten Monreal, Nachtsheim und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Kinderzahlen von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben.

Maßgebend sind die Kinderzahlen im Jahresdurchschnitt.

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal 150.000 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim 126.680 €

3. Kindertagesstätte Weiler 105.670 €

Finanzhaushalt:

· Des Weiteren wird eine Sonderumlage für die bei den Grundschulen und Kindertagesstätten im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionen nach den Einwohnerzahlen (30.06.2020), wie sie bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2020 zugrunde gelegt sind, von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos 0 €

2. Grundschule Herresbach 0 €

3. Grundschule Langenfeld 0 €

4. Grundschule Monreal 0 €

5. Grundschule Weiler 0 €

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal 4.000 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim 0 €

3. Kindertagesstätte Weiler 6.000 €

§ 7 Altersteilzeit

Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird auf 0 festgelegt.

§ 8 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen und der einmaligen Kanalbaubeiträge (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Abwasserbeseitigung

1.1

Die Kanalbenutzungsgebühr wird je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt auf 1,65 €.

1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Kanalbenutzungsgebühren 2021 werden auf 1,65 € je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt.

1.2

Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,13 € festgesetzt.

1.2.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2021 für die Schmutzwasserbeseitigung werden je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,13 € festgesetzt.

1.3

Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wird je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,13 € festgesetzt.

1.3.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2021 für die Niederschlagswasserbeseitigung werden je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,31 € festgesetzt.

1.4

Die Fäkalschlammgebühr wird je cbm abgefahrener Schlamm (§ 52 LWG) festgesetzt auf 32,75 €

1.5

Die laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung wird für 2021 auf 0,58 € je qm öffentlicher Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6

Einmalige Kanalbaubeiträge

1.6.1 Flächenkanalisation

1.6.1.1 Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 4,1338 € je qm Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen festgesetzt.

1.6.1.2 Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 8,1668 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.2 Gemeinschaftsanlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler, Fangbecken)

1.6.2.1 Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 1,1256 € je qm Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen festgesetzt.

1.6.2.2 Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 1,4819 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.3 Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung – Ortsgemeinden

1.6.3.1 Flächenkanalisation

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 11,5662 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6.3.2 Gemeinschaftsanlagen

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 3,1325 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

2. Umlegung der Abwasserabgabe 2021 auf die Anschlussnehmer

Nach den Bestimmungen des Landesabwasserabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Vordereifel vom 24.07.2015 wird die Abwasserabgabe bei Kleineinleitern auf 17,90 € je Einwohner festgesetzt (Stand: 30.06.2021).

§ 9 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.369.002,72 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages nach der Haushaltssatzung 2020 mit 1.346.800,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 voraussichtlich 22.202,72 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2021 mit 128.050,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 150.252,72 Eur.

Mayen, den 10.03.2021 

Alfred Schomisch Bürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.03.2021 bis 31.03.2021 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer 57, öffentlich aus.

Mayen, den 10.03.2021 

Alfred Schomisch Bürgermeister

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