Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2022 vom 09.05.2022
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 06.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 05.05.2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 777.410 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 975.620 €
Jahresfehlbetrag auf 198.210 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 705.890 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 861.810 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf – 155.920 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.400 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 285.700 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf – 282.300 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) 0 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 709.290 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 1.147.510 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf – 438.220 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 0 €
zusammen auf 0 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A 300 v.H.
– Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 25,00 Eur
– für den zweiten Hund 35,00 Eur
– für jeden weiteren Hund 50,00 Eur
– für jeden Kampfhund 500,00 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.393.250,45 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2020 mit 99.745,96 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 insg. 3.293.504,49 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2021 mit 144.650,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 3.148.854,49 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 198.210,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 2.950.644,49 Eur.
Nachtsheim, den 09.05.2022
Schmitt, Ortsbürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.05.2022 bis 25.05.2022 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Nachtsheim, den 09.05.2022
Schmitt, Ortsbürgermeister