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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 07.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf1.043.680 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf1.198.420 Eur
Jahresfehlbetrag auf154.740 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf975.530 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf1.093.320 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-117.790 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf0 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf231.000 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf-231.000 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf348.790 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)348.790 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf1.324.320 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf1.324.320 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf0 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0 Eur
verzinste Kredite auf0 Eur
zusammen auf0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer
– Grundsteuer A345 v.H.
– Grundsteuer B465 v.H.
b) Gewerbesteuer400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund25,00 Eur
– für den zweiten Hund35,00 Eur
– für jeden weiteren Hund50,00 Eur
– für jeden Kampfhund500,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.372.914,07 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 220.787,73 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 3.593.701,80 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 79.780,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 3.513.921,80 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 154.740,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 3.359.181,80 Eur.

Nachtsheim, den 07.04.2026
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.03.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2026 bis 29.04.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Nachtsheim, den 07.04.2026
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister
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