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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 05.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1)
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0 Eur
verzinste Kredite auf0 Eur
zusammen auf0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

– Grundsteuer A
– Grundsteuer B
b) Gewerbesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund
– für den zweiten Hund
– für jeden weiteren Hund
– für jeden Kampfhund

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.290.721,38 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 37.001,75 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 3.253.719,63 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 193.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.060.719,63 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 199.670,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.861.049,63 Eur.

Nachtsheim, den 05.01.2024
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Nachtsheim, den 05.01.2024
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister
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