Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 05.01.2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.044.700 Eur |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.244.370 Eur |
Jahresfehlbetrag auf | 199.670 Eur |
2. im Finanzhaushalt | |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 973.660 Eur |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.132.040 Eur |
der Saldo der ordentlichen | |
Ein- und Auszahlungen auf | -158.380 Eur |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
der Saldo der außerordentlichen | |
Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.500 Eur |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 105.600 Eur |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
aus Investitionstätigkeit auf | – 102.100 Eur |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 260.480 Eur |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 260.480 Eur |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 1.237.640 Eur |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 1.237.640 Eur |
die Veränderung des Finanzmittelbestandes | |
im Haushaltsjahr auf | 0 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf | 0 Eur |
verzinste Kredite auf | 0 Eur |
zusammen auf | 0 Eur |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A | 345 v.H. |
– Grundsteuer B | 465 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
– für den ersten Hund | 25,00 Eur |
– für den zweiten Hund | 35,00 Eur |
– für jeden weiteren Hund | 50,00 Eur |
– für jeden Kampfhund | 500,00 Eur |
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.290.721,38 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 mit 37.001,75 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 3.253.719,63 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 193.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.060.719,63 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 199.670,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.861.049,63 Eur.
Nachtsheim, den 05.01.2024
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 24.01.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.