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Haushaltssatzung 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0 Eur
verzinste Kredite auf0 Eur
zusammen auf0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)Grundsteuer
 – Grundsteuer A345 v.H.
 – Grundsteuer B465 v.H.
b)Gewerbesteuer400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

– für den ersten Hund
– für den zweiten Hund
– für jeden weiteren Hund
– für jeden Kampfhund

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.253.719,63 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 119.194,44 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 3.372.914,07 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 199.670,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 3.173.244,07 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 79.780,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 3.093.464,07 Eur.

Nachtsheim, den 28.03.2025
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Nachtsheim, den 28.03.2025
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister
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