Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.03.2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.067.550 Eur |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.147.330 Eur |
Jahresfehlbetrag auf | 79.780 Eur |
2. im Finanzhaushalt | |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 996.520 Eur |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.037.180 Eur |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -40.660 Eur |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Eur |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 196.080 Eur |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | – 196.080 Eur |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 236.740 Eur |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 236.740 Eur |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 1.233.260 Eur |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 1.233.260 Eur |
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf | 0 Eur |
verzinste Kredite auf | 0 Eur |
zusammen auf | 0 Eur |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
a) | Grundsteuer | |
– Grundsteuer A | 345 v.H. | |
– Grundsteuer B | 465 v.H. | |
b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund | 25,00 Eur |
– für den zweiten Hund | 35,00 Eur |
– für jeden weiteren Hund | 50,00 Eur |
– für jeden Kampfhund | 500,00 Eur |
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.253.719,63 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 119.194,44 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 3.372.914,07 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 199.670,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 3.173.244,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 79.780,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 3.093.464,07 Eur.
Nachtsheim, den 28.03.2025
Martin Schmitt, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 16.04.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.