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Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2023 vom 24.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 12.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf — 929.090 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.122.090 Eur

Jahresfehlbetrag auf — 193.000 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf — 858.100 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf — 1.010.540 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -152.440 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 254.150 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf — – 254.150 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 0 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 858.100 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 1.264.690 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf — – 406.590 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf — 0 Eur

verzinste Kredite auf — 0 Eur

zusammen auf — 0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

– Grundsteuer A — 345 v.H.

– Grundsteuer B — 465 v.H.

b) Gewerbesteuer — 400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

– für den ersten Hund — 25,00 Eur

– für den zweiten Hund — 35,00 Eur

– für jeden weiteren Hund — 50,00 Eur

– für jeden Kampfhund — 500,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.293.504,49 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 2.783,11 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 3.290.721,38 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 198.210,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.092.511,38 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 193.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.899.511,38 Eur.

Nachtsheim, den 24.04.2023
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2023 bis 11.05.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Nachtsheim, den 24.04.2023
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister

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