Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2023 vom 24.04.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 12.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 929.090 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.122.090 Eur
Jahresfehlbetrag auf — 193.000 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 858.100 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf — 1.010.540 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -152.440 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 254.150 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — – 254.150 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 0 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 858.100 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 1.264.690 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — – 406.590 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A — 345 v.H.
– Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund — 25,00 Eur
– für den zweiten Hund — 35,00 Eur
– für jeden weiteren Hund — 50,00 Eur
– für jeden Kampfhund — 500,00 Eur
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.293.504,49 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 2.783,11 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 3.290.721,38 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 198.210,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.092.511,38 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 193.000,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.899.511,38 Eur.
Nachtsheim, den 24.04.2023
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.2023 bis 11.05.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Nachtsheim, den 24.04.2023
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister