shadow
Nachtsheim.info > Ortsgemeinde > Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Nachtsheim für das Haushaltsjahr 2020 vom 06.04.2020

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 05.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 30.03.2020 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 624.530 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 786.310 €

Jahresfehlbetrag auf 161.780 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 561.330 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 678.780 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf – 117.450 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 296.640 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 344.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf – 47.360 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 857.970 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 1.022.780 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf – 164.810 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 0 €

zusammen auf 0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

– Grundsteuer A 300 v.H.

– Grundsteuer B 365 v.H.

b) Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

– für den ersten Hund 25,00 €

– für den zweiten Hund 35,00 €

– für jeden weiteren Hund 50,00 €

– für jeden Kampfhund 500,00 €

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2017 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.336.966,97 €. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2018 mit 15.926,35 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2018 insg. 3.352.893,32 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2019 mit 121.140,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 voraussichtlich 3.231.753,32 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 161.780,00 € beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 voraussichtlich 3.069.973,32 €.

Nachtsheim, den 06.04.2020
Schmitt, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2020 bis 29.04.2020 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Hausener Straße 47, 56736 Kottenheim, Zimmer 1.128, öffentlich aus. Aus gegebenen Anlass bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter Tel.: 02651/8009-54.

Nachtsheim, den 06.04.2020
Schmitt, Ortsbürgermeister
AUSWAHLMENU