Der Förderverein für die Kirchengemeinde St. Stephanus Nachtsheim e.V. hatte für den 29. April 2026 zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen.
Der Vorsitzende Gerd Bierschbach konnte dazu zahlreiche Mitglieder begrüßen und zeigte sich erfreut, dass seit der Gründung des Fördervereins im Jahre 2005 die Mitgliederzahl aus der gesamten Pfarrei sowie auch von auswärtigen ehemaligen Pfarreiangehörigen nahezu konstant geblieben sei. Aktuell seien 83 Personen Mitglied im Förderverein.
Bevor er seinen Jahresbericht vortrug, stellte er anhand der Anwesenden Beschlussfähigkeit fest.
Danach gedachte man in einer kurzen Stille der verstorbenen Mitglieder.
Im Bericht stellte er positiv heraus, dass der Förderverein im letzten Jahr auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken konnte und bedankte sich ausdrücklich, auch im Namen des gesamten Vorstandes, herzlich bei allen Mitgliedern für ihre jahrelange Treue und Förderung durch ihre Beiträge. Sein Dank galt auch allen Spendern für ihre Zuweisungen.
Weiterhin informierte der Vorsitzende die Versammlung über die im Geschäftsjahr 2025 geförderten Maßnahmen. So insbesondere die Sanierung baulicher Schäden und die Erneuerung der Heizung in der Kapelle in Ditscheid.
Einen größeren Anteil seines Berichts nahmen die von Bischof Ackermann in Kraft gesetzten Veränderungen bezüglich des Immobilienkonzepts und der künftigen Förderrichtlinien ein, wonach nur noch 60 % der Kirchen pro fusionierte Kirchengemeinde bei Baumaßnahmen bezuschußt werden.
Nach der Definition Kirchen zählen dazu auch alle Kapellen einer Pfarrei.
In der neuen Pfarrei St. Elisabeth Nachtsheim gibt es insgesamt 11 Kirchen.
Bei der Regelung von 60 % entspricht das gerundet 7 Kirchen. Für welche davon letztlich bei notwendigen baulichen Maßnahmen beim Bistum in Trier Fördermittel beantragt werden können, entscheide der Verwaltungsrat der neuen Pfarrei.
Ein Tagesordnungspunkt war die Vorstellung und Beschlussfassung einer neuen Satzung des Fördervereins.
Notwendig wurde diese, da durch Dekret des Bischofs vom 25. Juli 2025 die Pfarrei St. Stephanus Nachtsheim zum 31. Dezember 2025 aufgelöst wurde und seit dem 1. Januar 2026 zur Pfarrei St. Elisabeth Nachtsheim gehört.
Mit der persönlichen Einladung zur Mitgliederversammlung erhielt jedes Mitglied einen Entwurf der neuen Satzung.
Nach Besprechung und Abstimmung wurde die neue Satzung von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.
Der neue Name des Fördervereins lautet dementsprechend:
„Förderverein für die Kirchengemeinde St. Elisabeth Nachtsheim- Filialkirche St. Stephanus Nachtsheim, Filialkapelle St. Ägidius Anschau, St. Apollonia Ditscheid, St. Hubertus Münk e.V.“
Mit der Satzungsänderung bleibt die Gemeinnützigkeit und eine Förderung weiterhin ausschließlich für den Bereich der ehemaligen Pfarrei St. Stephanus Nachtsheim erhalten.
In seinem Kassenbericht stellte Schatzmeister Hans-Josef Gerharz detailliert die Einnahmen und Ausgaben sowie die Geldbestände des Vereins dar.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne von einem gesunden Kontostand gesprochen werden.
Die Kassenprüfer Karl Leu und Herbert Freund bescheinigten ihm eine ordnungsgemäße Kassenführung und beantragten die Entlastung.
Die Versammlung erteilte dem Schatzmeister und dem Vorstand daraufhin Entlastung.
Beim TOP 8 stand die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden und die eines Kassenprüfers an. Der langjährige stellvertretende Vorsitzende und Gründungsmitglied Hermann-Josef Kugel gab sein Amt mit Ablauf der Mitgliederversammlung auf. Ebenso der Kassenprüfer Herbert Freund.
Hermann-Josef Schmitt führte als Wahlleiter die Wahl durch.
Als neuer stellvertretender Vorsitzender wurde Thomas Weber und als neuer Kassenprüfer Klaus Wendel gewählt.
Der Vorsitzende bedankte sich herzlich bei den neuen Amtsinhabern für ihre Annahme und bei den aus ihren Ämtern ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Tätigkeit.


