Erhebung von endgültigen Ausbaubeiträgen im Wege der Kostenspaltung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der “Neustraße”, Ortsgemeinde Nachtsheim
Der Ortsgemeinderat Nachtsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2020 beschlossen, für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Neustraße“, Ortsgemeinde Nachtsheim, entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung und der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Ortsgemeinde Nachtsheim vom 05.03.2020, endgültige Ausbaubeiträge zu erheben.
Die abgeschlossene Ausbaumaßnahme umfasst die Kosten zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung einschließlich der Erdverkabelung, die Lieferung und Installation der neuen Straßenleuchten, der Rückbau der vorhandenen, alten Straßenleuchten sowie die Ingenieurleistungen für die Planung und die Bauleitung.
Entsprechend § 10 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 5 der ABS wird der Ortsgemeindeanteil angemessen auf 50 v.H. festgesetzt.
Der beitragsfähige Ausbauaufwand beträgt 23.447,05 €. Nach Abzug des 50 %-igen Ortsgemeindeanteils = 11.723,53 €, sind ebenfalls 50 v.H. = 11.723,52 € auf die Beitragspflichtigen umzulegen.
Der endgültige Ausbaubeitrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung pro m² gewichteter Grundstücksfläche wird auf 1,093816 € festgesetzt.
Die „Neustraße“ ist eine eigenständige, einheitliche Verkehrsanlage. Sie bildet daher einen eigenen Ermittlungsbereich und stellt demnach auch ein selbständiges Abrechnungsgebiet dar.
Der Ausbaubeitrag wird gemäß § 12 Abs. 1 der ABS einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide für die endgültige Beitragserhebung in Kürze durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.
Nachtsheim, den 20.07.2020 (Siegel)
M. Schmitt Ortsgemeinde Nachtsheim
Ortsbürgermeister