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Coronavirus

Sicherstellung der örtlichen Versorgung

Die Corona-Pandemie schränkt zunehmend den Alltag der Menschen ein. Vor allem für gefährdete Gruppen wie Senioren sind auch alltägliche Aufgaben mit einem Ansteckungsrisiko verbunden.
Zudem ist davon auszugehen, dass immer mehr Menschen am Coronavirus erkranken bzw. sich in Quarantäne befinden.
Daher ist nun Solidarität gefragt!
Erforderliche Einkäufe und sonstige Besorgungen werden oftmals von nahen Angehörigen und Nachbarn übernommen.
Sollte jedoch keine helfende Hand zur Verfügung stehen, so bieten wir diesen Personen unsere Hilfe an indem wir eine Einkaufshilfe organisieren. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 02651 / 800928. Wir helfen Ihnen gerne!
Denn vor allem älteren Menschen und chronisch Kranken wird empfohlen, nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, große Menschenmengen zu meiden und keine Veranstaltungen zu besuchen. Diese Menschen brauchen dringend Unterstützung.

 

Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Vordereifler Unternehmen und Gewerbetrieben

Zur Entlastung der Vordereifler Unternehmen und Gewerbetreibenden, die aktuell unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten wegen der Corona-Pandemie leiden, bietet die Verbandsgemeinde Vordereifel ab sofort verschiedene Sofortmaßnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer an.
Bürgermeister Alfred Schomisch: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betreffen nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen. Das Steueramt bietet den Firmen erste Hilfe und schnelle Unterstützung und will durch unbürokratische Möglichkeiten finanzielle Schwierigkeiten vermeiden helfen.“
Folgende Sofortmaßnahmen sind geplant:
1. Unternehmen und Gewerbetreibende, bei denen sich Gewinneinbrüche abzeichnen, können unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen.
2. Ebenso werden die Stundungsvoraussetzungen der Abgabenordnung für die Vorauszahlungen „wohlwollend“ ausgelegt: Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können die Stundungszinsen erlassen werden.
3. Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen können betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende um Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bitten.
Betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende können sich frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden.
Die Anträge sind mit einer kurzen Begründung an nachfolgende Mailadresse zu senden:
verbandsgemeinde@vordereifel.de
oder mittels Fax 02651 / 800920
oder auch auf dem Postweg zu stellen.
Ferner besteht für alle Firmen die Möglichkeit, mit dem Finanzamt über individuelle Lösungen zur Steuervorauszahlung zu sprechen.
„Bund und Land haben bereits umfangreiche Hilfen zugesagt. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, dass die eventuell gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen zunächst abgefedert und Existenzen hoffentlich gesichert werden können“ so Bürgermeister Schomisch.

 

Umfassender Überblick zu speziellen Unterstützungsangeboten

Die Wirtschaftsförderungen der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz haben ihre Corona-Informationen auf den Internetseiten der Stadt unter www.kurzlink.de/KoWirtschaftCorona sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein (WFG) unter www.kurzlink.de/MykWirtschaftCorona aktualisiert und wesentlich erweitert. Im Gleichklang mit IHK und HWK wird dort ein umfassender Überblick zu den unter dem sogenannten „Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen“ verfügbaren Unterstützungen gegeben.
Für die Wirtschaftsförderer steht fest, dass nur mit speziellen Unterstützungsangeboten den Unternehmen in der Region geholfen werden kann. Es wird darum gehen, mit kurzfristig wirkenden Maßnahmen aktuellen Finanzbedarf zu decken. Neben dem beschlossenen Maßnahmenbündel wird die Notwendigkeit von unbürokratisch zur Verfügung gestellten Subventionen für kleine und mittlere Unternehmen gesehen. Der von Bundesminister Scholz avisierte Hilfsfonds könnte ein richtiger und notwendiger Schritt sein.
Um eine Kontaktaufnahme speziell zu dem Förderthema wird bei den WFGs per E-Mail gebeten, da die Telefonanlagen im Kreishaus und bei der Stadtverwaltung aufgrund der Hotline schon zeitweise an die Grenzen der Belastungsfähigkeit kommt: corona@wfg-myk.de für die WFG des Landkreises; bei der Stadt Koblenz erreichen Sie das Amt für Wirtschaftsförderung zu dem Förderthema unter wifoe@stadt.koblenz.de.
Ungekürzte Internetadressen im Überblick:
Koblenz: https://www.koblenz.de/wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen/
Mayen-Koblenz:
https://www.wfg-myk.de/Wirtschaftsfoerderung/Coronavirus/

 

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