Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Nachtsheim
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Mayen und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz
Der Ortsgemeinderat Nachtsheim hat in der Sitzung am 12.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Mayen gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.07.2023 bis 24.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
- Ortsbürgermeister Martin Schmitt, Linder Weg 5, 56729 Nachtsheim
- Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Zimmer 37, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen
während der Dienststunden der Verwaltung, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (an o. a. Stellen) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Nachtsheim, 13.07.2023
Martin Schmitt
Ortsbürgermeister