shadow
Nachtsheim.info > Land & Leute > Bekanntmachung

Bekanntmachung

 

des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 30.01.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in 56729 Nachtsheim sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter

Thomas Göbel, Bergstraße 13, 56729 Nachtsheim,
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel – Wahlbüro –
in 56727 Mayen, Kelberger Straße 26,
einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Thomas Göbel, Bergstraße 13, 56729 Nachtsheim,
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel – Wahlbüro –
in 56727 Mayen, Kelberger Straße 26,
einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 08. April 2019, 18.00 Uhr, ab.

V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens

am Freitag, dem 03. Mai 2019, 18.00 Uhr,

schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

56729 Nachtsheim, 21. Februar 2019
Thomas Göbel, Wahlleiter

AUSWAHLMENU