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Anleinpflicht für Hunde

Zwischenfall mit Hund

Kürzlich wurden 2 Walkerinnen von einem Hund auf einem Wirtschaftsweg angegangen. Der Hund rannte auf die Walkerinnen zu, sprang sie mehrfach an und ließ nicht mehr von ihnen ab. Auf Rufe der Hundeeigentümerin reagierte der Hund nicht. Erst nach einigen Minuten konnte die Eigentümerin zu Hilfe kommen.

Der Hund war nicht angeleint! Der Vorfall wurde an das Ordnungsamt gemeldet und wird von dort aus verfolgt. In diesem Zusammenhang weise ich auf die Anleinpflichten für Hunde hin. Der Hundehalter bzw. -halterin ist für das Verhalten des Hundes verantwortlich und haftbar. Selbst wenn kein Spaziergänger oder Jogger in der Nähe ist, können mitunter Wildtiere durch freilaufende Hunde gejagt und zu Tode gehetzt werden.

Martin Schmitt, Ortsbürgermeister

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