Die Warnung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ist Teil des Bevölkerungsschutzes in Deutschland, welcher sich wiederum aus Katastrophenschutz (Zuständigkeit der Bundesländer) und Zivilschutz (Zuständigkeit des Bundes) zusammensetzt.
In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (z. B. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen.
Der Katastrophenschutz ist in erster Linie Ländersache und liegt im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Kreisfreien Städte.
Ausgezeichnete Hinweise und Informationen erhalten Sie über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Grundsätzlich wird bei Sirenensignalen zwischen Verteidigungsfall und Frieden unterschieden.
Ein kurzer Überblick bietet folgende Grafik:
In jedem Fall ist es von Nöten, dass sie die Meldungen über die jeweiligen WarnApp’s oder den allgemeinen Rundfunk beachten!
Diese Seite hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsanspruch! Bitte seien sie äußerst Sorgsam, wenn die Sirenen alarmieren!