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Abfallgebührenbescheide werden versandt

Tatsächliche Leerungen aus 2019 werden abgerechnet

In diesen Tagen werden die Abfallgebührenbescheide versandt. Im Laufe des Monats März erhalten alle Mayen-Koblenzer Haushalte ihre Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit.
Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst findet man die Berechnung für die Vorauszahlung 2020, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind. Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2019. Diese beinhaltet neben den Fixkosten für 2019 auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter. Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter werden Gebühren fällig.
Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf findet man Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit welchem man unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich mitteilen kann.

Mehr Infos zu den Gebührenbescheiden und alle notwendigen Formulare gibt es im Internet auf der Homepage der Kreislaufwirtschaft unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

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