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Friedhof

Entfernen von Grabstätten

Wie bereits im letzten Jahr angekündigt sollen auf Grund der erreichten Liegezeit bis zum 01.04.2019 alle Einzel- und Doppelgrabstätten, welche bis einschließlich 1994 beigesetzt wurden, entfernt werden.

Für das Entfernen der Grabeinfassung mit Grabstein sowie der Fundamente ist jeder selbst verantwortlich.

Sofern bei der Einebnung einzelner Ruhestätten die Angehörigen eine Mithilfe wünschen, so können Sie gerne unseren Friedhofswärter, Herrn Jakobs, oder auch mich ansprechen.

Hier kann seitens der Ortsgemeinde eine Unterstützung oder eine komplette Einebnung gegen eine Gebühr zur Deckung der entstandenen Kosten angeboten werden.

Eine mögliche Entsorgung der Grabsteine und der Grabeinfassungen einschließlich der Fundamente kann kostenfrei im Rahmen der Öffnungszeiten über die Abfall-Containerinsel in dem dort aufgestellten Bauschuttcontainer erfolgen.

Vielen Dank

Thomas Göbel,
Ortsbürgermeister Nachtsheim

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